Nadja Crivelli
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Sahara Retreats
Nadja Crivelli · Stand 06.09.2026
Diese Bedingungen gelten für alle Sahara-Retreats von Nadja Crivelli. Für Coaching, Yogastunden gelten eigene Bedingungen.
1. Veranstalterin
Nadja Crivelli, Zürich (nachfolgend „die Veranstalterin"). Die Retreats werden in der Region M'Hamid El Ghizlane, Marokko, durchgeführt, in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Partnerteam Magic of Desert, das für Zelte, Verpflegung, Wüstenführung, Transporte und Sicherheit vor Ort verantwortlich ist. Leitung und Programm liegen bei der Veranstalterin.
2. Leistungsumfang
Im Preis enthalten: Programm und Begleitung · Unterkunft vor Ort · sämtliche Transfers ab und bis dem im Reiseplan genannten Treffpunkt · vollständige Verpflegung · je nach Retreat die Integrationsphase nach dem Retreat.
Nicht enthalten: An- und Rückreise, insbesondere Flug · Reiseversicherungen · Trinkgelder · persönliche Ausgaben.
Untergebracht wird in traditionellen Wüstenzelten oder unter freiem Himmel. Decken sind vor Ort vorhanden, ein Schlafsack ist mitzubringen.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Vor jeder Buchung findet ein kostenloses Kennenlerngespräch von rund 30 Minuten statt. Es ist verbindlicher Bestandteil des Anmeldeverfahrens.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Veranstalterin die schriftliche Anmeldung schriftlich bestätigt. Mit der Anmeldung wird ein Platz verbindlich reserviert. Die Teilnehmerzahl ist auf die im Angebot genannte Zahl begrenzt; Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.
Die anmeldende Person haftet für die vertraglichen Pflichten aller von ihr mitangemeldeten Personen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch eine sorgeberechtigte Person erforderlich.
4. Preise und Währung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Die Auszeichnung erfolgt in CHF, für Teilnehmende aus Deutschland und Österreich alternativ in EUR. Die Preise verstehen sich pro Person.
5. Zahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 % des Retreatpreises zu leisten.
Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Retreat-Beginn fällig, ohne weitere Aufforderung.
Bei einer Buchung weniger als 6 Wochen vor Beginn ist der gesamte Betrag sofort fällig.
Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich. Die letzte Rate ist spätestens 6 Wochen vor Beginn fällig.
Sämtliche Bank- und Überweisungsspesen gehen zulasten der teilnehmenden Person.
Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, kann die Veranstalterin den Platz nach einmaliger Mahnung mit kurzer Nachfrist wieder freigeben. Wird der Restbetrag nicht fristgerecht bezahlt, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten nach Ziffer 6 in Rechnung stellen.
6. Stornierung durch die teilnehmende Person
Eine Stornierung ist ausschliesslich schriftlich per E-Mail gültig. Mündliche Abmeldungen und Nachrichten über Messenger-Dienste gelten nicht. Massgebend ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der Veranstalterin.
Stornokosten, berechnet ab dem Tag des Retreat-Beginns:
bis 90 Tage: Anzahlung
89 bis 60 Tage: 50 % des Retreatpreises
59 bis 30 Tage: 70 % des Retreatpreises
ab 29 Tage sowie bei Nichterscheinen: 90 % des Retreatpreises
Die Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet. Bereits geleistete Zahlungen werden an die Stornokosten angerechnet; ein allfälliger Überschuss wird innert 30 Tagen zurückerstattet.
Ersatzperson: Bis 14 Tage vor Beginn kann eine Ersatzperson benannt werden, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und das Kennenlerngespräch geführt hat. Es fallen keine Zusatzkosten an ausser tatsächlich entstandenen Umbuchungsgebühren für Flug oder Transfer.
Vorzeitiger Abbruch: Bricht eine teilnehmende Person das Retreat vor Ort ab oder nimmt sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Kosten für eine vorzeitige Rückreise trägt sie selbst.
Nicht erteilte Einreise. Wird die Einreise verweigert oder fehlen gültige Reisedokumente, gilt dies als Stornierung ab 29 Tage.
7. Absage und Änderungen durch die Veranstalterin
Keine Mindestteilnehmerzahl. Das Retreat findet unabhängig von der Zahl der Anmeldungen statt. Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht.
Absage aus wichtigem Grund. Bei höherer Gewalt, bei einer offiziellen Reisewarnung für die Zielregion oder bei Krankheit oder Unfall der Leiterin ohne Vertretungsmöglichkeit kann die Veranstalterin das Retreat absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Flug-, Versicherungs- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.
Programmänderungen. Wetter, Zustand der Pisten, behördliche Auflagen und die Sicherheit der Gruppe können Änderungen von Route, Ablauf, Unterkunft oder einzelnen Programmpunkten erforderlich machen. Änderungen, die den Charakter des Retreats nicht wesentlich verändern, bleiben ausdrücklich vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung.
Ausschluss vor Ort. Wer den Ablauf oder die Sicherheit der Gruppe erheblich gefährdet, den Weisungen der Leitung oder der Guides wiederholt nicht folgt oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen an sicherheitsrelevanten Programmteilen teilnimmt, kann vom Retreat ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht; die Rückreisekosten trägt die ausgeschlossene Person.
8. An- und Rückreise, Reisedokumente
Die Veranstalterin erbringt keine Beförderungsleistung in das Zielgebiet und vermittelt keine solche. Flug und An-/Rückreise zum vereinbarten Treffpunkt organisiert und bezahlt die teilnehmende Person selbst. Für gültige Reisedokumente, Visum, Einreisebestimmungen und empfohlene Impfungen ist sie selbst verantwortlich.
Verpasst eine teilnehmende Person den Treffpunkt oder verzögert sich ihre Anreise, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung. Der Transfer in die Wüste erfolgt zu einem festen Zeitpunkt für die gesamte Gruppe.
9. Versicherungen
Der Abschluss von Versicherungen liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person.
Dringend empfohlen werden eine Reisekrankenversicherung mit Deckung für Rücktransport sowie eine Reiserücktrittsversicherung, welche die Stornokosten nach Ziffer 6 abdeckt, wenn die Teilnahme aus versichertem Grund nicht möglich ist. Eine Reisegepäckversicherung liegt im Ermessen der teilnehmenden Person.
Bei einem medizinischen Notfall in der Wüste ist die Assistance der teilnehmenden Person die Stelle, welche Rücktransport und Kostenübernahme organisiert. Besteht keine entsprechende Deckung, trägt die teilnehmende Person die Kosten für Behandlung, Evakuierung und Rücktransport selbst.
10. Gesundheitliche Voraussetzungen und Mitwirkung
Voraussetzung sind eine normale körperliche Konstitution sowie emotionale und psychische Gesundheit. Das Programm umfasst tägliches Gehen in Sand und unwegsamem Gelände, Übernachtungen in einfachen Verhältnissen, starke Temperaturunterschiede und lange Anfahrtswege abseits medizinischer Infrastruktur. Umfang und Anforderung der einzelnen Etappen werden im Infoblatt zum jeweiligen Retreat beschrieben.
Bestehende Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, eine Schwangerschaft, Einschränkungen der Beweglichkeit sowie regelmässig eingenommene Medikamente sind der Veranstalterin vor der Buchung mitzuteilen. Diese Angaben dienen ausschliesslich der Sicherheit und Planung.
Die teilnehmende Person bringt ihre persönlichen Medikamente in ausreichender Menge selbst mit. Die Veranstalterin und das Team vor Ort geben keine Medikamente ab.
Werden erhebliche gesundheitliche Umstände verschwiegen und stellt sich vor Ort heraus, dass eine sichere Teilnahme nicht möglich ist, kann die Veranstalterin die Teilnahme beenden. Ziffer 7, letzter Absatz, gilt sinngemäss.
Den Sicherheitsanweisungen der Leitung und der Guides ist Folge zu leisten. Die Gruppe wird nicht eigenmächtig verlassen.
11. Charakter des Angebots
Das Retreat umfasst Yoga, Körperarbeit, Meditation, Naturerfahrung, Rituale und begleitende Gespräche. Es ist ein Angebot zur persönlichen Entwicklung und ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung. Es wird kein Heilerfolg und kein bestimmtes Ergebnis zugesichert. Eine laufende Behandlung ist ohne ärztliche Rücksprache nicht abzusetzen.
Die Teilnahme an allen Programmpunkten ist freiwillig und erfolgt in eigener Verantwortung.
12. Haftung
Die Veranstalterin haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Retreatpreises beschränkt, ausgenommen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Gepäck, Bargeld, Schmuck und technischen Geräten wird keine Haftung übernommen.
Für Leistungen, die nicht Bestandteil des Retreats sind — insbesondere Flug, eigenständig gebuchte Unterkünfte vor oder nach dem Retreat und selbst organisierte Ausflüge — haftet die Veranstalterin nicht.
13. Datenschutz
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Durchführung des Retreats verwendet. Angaben zur Gesundheit werden nur so weit verarbeitet, wie es für Sicherheit und Verpflegung nötig ist, nur den vor Ort verantwortlichen Personen zugänglich gemacht und nach dem Retreat gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Für die Durchführung notwendige Daten — Name, Kontakt, Notfallkontakt, allfällige Unverträglichkeiten — werden an das Partnerteam vor Ort weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Es gelten die Schweizer Datenschutzgesetzgebung und, für Teilnehmende aus dem EU-Raum, die DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
14. Bild- und Tonaufnahmen
Während der Retreats entstehen Fotos und Filmaufnahmen. Eine Verwendung für Website, Newsletter und Social Media erfolgt nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Person. Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf die Teilnahme und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Aufnahmen, die teilnehmende Personen selbst von anderen Teilnehmenden machen, dürfen ohne deren Zustimmung nicht veröffentlicht werden.
15. Vertraulichkeit in der Gruppe
Was einzelne Teilnehmende im Retreat über sich erzählen, bleibt in der Gruppe. Diese Vertraulichkeit gilt für alle Beteiligten, auch nach dem Retreat.
16. Widerrufsrecht
Für Reise- und Freizeitleistungen, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz (Art. 246a EGBGB in Verbindung mit § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Deutschland, § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG für Österreich). Es gelten die Stornobedingungen nach Ziffer 6.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und ausserhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegen — Naturereignisse, Epidemien, Streiks, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Anordnungen, Grenzschliessungen — berechtigen beide Seiten zum Rücktritt. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich nachweislich bereits angefallener, nicht rückforderbarer Kosten erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
18. Änderungen dieser Bedingungen
Die Veranstalterin kann diese Bedingungen anpassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen im Wohnsitzstaat der teilnehmenden Person nicht entgegenstehen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt für Anmeldung und Stornierung: kontakt@nadjacrivelli.ch